Medieninformation Verlängerung der Bonuszahlungen Regionalpakt

Müller Gruppe verlängert Bonuszahlungen des Regionalpakts für das "Süddeutsche Schwein"- Auszahlungen starten

Birkenfeld, UlmDer Ende November von der Müller Gruppe initiierte und mit Präsidiumsmitgliedern der süd­deutschen Bauernverbände abgestimmte Regionalpakt für das „Süddeutsche - Schwein“ wird vom Unternehmen um einen weiteren Monat bis Ende Februar 2021 verlängert. Aktuell startet die Auszahlung des „Müller Ferkelbonus“ in Höhe von 2 Euro für jedes seit dem 23.11.2020 am Schlachthof Ulm angeliefertes Vertragsschwein der Programme „Geprüfte Qualität“ (GQ) und „Süddeutsches Schweinefleisch“ (SDS).

 

„Nachdem unsere süddeutschen Ferkelerzeuger und Schweinehalter aufgrund der anhaltend angespannten Markt- und Preissituation nach wie vor mit dem Rücken an der Wand stehen, wol­len wir damit ein weiteres Zeichen zur Stärkung der regionalen Schweinehaltung setzen“, so Geschäftsführer Stefan Müller.   

 

Für die Periode bis zum 31.12.2020 erhalten mehr als 350 regionale Ferkelerzeuger direkt von der Müller Gruppe, unterstützt von den Schlachtschweinevermarktern wie Erzeugergemeinschaften, Viehverwertungsgenossenschaften, der VZ und dem privaten Handel eine erste Abschlagssumme. Aufgrund fehlender Rückmeldebögen können noch nicht alle bereitgestellten Gelder ausbezahlt werden.

Solidaritätszugschlag des Lebensmitteleinzelhandels        
Gleichzeitig starten die ersten wöchentlichen Auszahlungen des sogenannten „Solidaritätszu­schlages des Lebensmitteleinzelhandels“ für alle am Schlachthof Ulm über die Vermarkter anliefernden QS-Schweinemäster. Aktuell wird dieser über ein Treuhandkonto abgewickelte „Solidaritätsfonds“ aus Zahlungen der REWE-Gruppe gespeist.

Die Müller Gruppe sowie die ihr vorgelagerten Vermarkter und Bündler haben sich dabei verpflichtet, die wöchentlich auf ein Treuhandkonto eingezahlten Gelder direkt und ohne Abzug an die berechtigten Schweinemäster weiter zu geben.

 

Geringerer Schweinestau im Süden

Trotz Corona und Afrikanischer Schweinepest (ASP) lag die gesamte Schweineschlachtmenge der Müller Gruppe in 2020 mit 2,1 Millionen Tieren auf Vorjahresniveau. Der Hauptschweineschlachtstandort Ulm konnte sogar im letzten Quartal 2020 dank des Engagements der Mitarbeiter und aller an der Corona-Prävention beteiligter Institutionen seine Schweineschlachtmenge um mehr als 6 % gegenüber Vorjahr erhöhen. Damit ist die Müller Gruppe auch in dem Krisenjahr 2020 ihren Abnahmeverpflichtungen gegenüber den mehrheitlich langjährig verbundenen Mästern und Schweinevermarktern gerecht geworden. Nach dem massiven Einbruch der Schweineschlachtzahlen zum Jahresende in Bayern konnte dadurch ein zusätzlicher Schweinstau im Süden verhindert werden.
 

Regionalität mit Haltung als Chance!         
„Trotz der aktuellen Krisensituation am Schweinemarkt gilt es jetzt, Weichen für die Zukunft zu stellen, um die Chancen nach der Krise zu nutzen!“, so Geschäftsführer Martin Müller. In einem Forum auf der aktuell digital stattfindenden Internationalen Grünen Woche in Berlin haben Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels erneut ihre Absicht bekräftigt, ab dem 1. Juli 2021 nur noch Schweinefleisch, das nach den Kriterien der „Haltungsstufe II“ der Initiative Tierwohl (ITW) erzeugt worden ist, in ihren Theken anzubieten. Darüber hinaus sollen schnellstmöglich auch Fleischverarbeitungsprodukte und Wurstwaren unter dieser Haltungsstufe angeboten werden.  

Die Bereitschaft der süddeutschen Schweinemäster, sich nach den Kriterien der „Initiative Tier­wohl“ (ITW-Haltungsstufe II) anerkennen zu lassen, entscheidet in den nächsten Monaten über den zukünftigen Marktzugang zu den Kunden des Lebensmitteleinzelhandels. Deshalb hat die Müller Gruppe entschieden, für alle vertraglich gebundenen Schwei­nemäster, die sich neu für die ITW-Haltungsstufe II anerkennen lassen wollen, den bisher auf 2 Euro angesetzten Übergangsbonus auf 5 Euro pro Schlachtschwein nach Vorlage des ITW-Zertifikats mehr als zu verdoppeln. Dies gilt solange bis ab dem 01.07.2021 der eigentliche ITW-Zuschlag für die Haltungsstufe II ausbezahlt wird.        


„Nachdem sich namhafte Kunden des Lebensmitteleinzelhandels im Rahmen der Umsetzung der ITW-Haltungsstufe II verpflichtet haben, vertragliche Bindungen über die Schlachtstufe mit den angeschlossenen Erzeugern einzugehen, bietet dies jetzt die Gelegenheit, zukunftsorientierte geschlossene Lieferketten aufzubauen, die gerade auch in Krisensituationen den Absatz sichern und Preisschwankungen auffangen können“, so Stefan Müller.

 

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